Lexikon: Directors and Officers-Versicherung
Die (Unternehmens-)„D&O“-Versicherung ist ein nicht mehr wegzudenkendes Versicherungsprodukt (ausf. Lange, D&O Versicherung und Managerhaftung; Held in Halm/Engelbrecht/Krahe, Handbuch des Fachanwalts Versicherungsrecht, Kap. 33). „D&O“ ist die Abkürzung für „Directors and Officers“, d.h. für die Unternehmensleitung anglo-amerikanischer Kapitalgesellschaften.
Das Kürzel D&O steht jedoch generell als Synonym für die versicherungsseitige Absicherung der Haftungsrisiken von Managern und Aufsichtsräten. Eine D&O-Police schützt vor den finanziellen Folgen einer persönlichen Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern für den Fall, dass sie wegen einer bei Ausübung ihrer Tätigkeit begangenen Pflichtverletzung für den daraus resultierenden Vermögensschaden persönlich in Anspruch genommen werden.
Franz Held (VOV) informiert in der aktuellen Ausgabe von BOARD (4/2019) über die für viele Manager inzwischen obligatorische D&O-Versicherung.
Mit freundlicher Genehmigung, Bundesanzeiger Verlag GmbH
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